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Formulare zum Empfang von Windows Phone Marketplace Auszahlungen (W‑7, W‑8, ITIN, usw.)

Update: Man braucht kei­ne ITIN mehr. Das W‑7 For­mu­lar muss nicht mehr aus­ge­füllt wer­den.
Micro­soft hat den Pro­zess für nicht-ame­ri­ka­ni­sche Ent­wick­ler mitt­ler­wei­le ver­ein­facht: es reicht, wenn man das W‑8 For­mu­lar aus­füllt und an Micro­soft schickt. Hier gibt es mehr Infor­ma­tio­nen zum W‑8 For­mu­lar: W‑8 For­mu­lar Bei­spiel.

Wenn man die Anmel­dung als Ent­wick­ler hin­ter sich hat und sei­ne ers­te App durch die Zer­ti­fi­zie­rung gebracht hat, steht noch mal ein höchst erfreu­li­cher und unter­halt­sa­mer büro­kra­ti­scher Spieß­ru­ten­lauf an, um die Ein­nah­men aus App-Ver­käu­fen von Micro­soft aus­ge­zahlt zu bekom­men.

Hier­zu vor­ne­weg ein paar all­ge­mei­ne Anmer­kun­gen:

  • Gene­rell bekommt man Aus­zah­lun­gen nur, wenn der eige­ne „Kon­to­stand“ im Win­dows Pho­ne Mar­ket­place die 200$ über­schrit­ten hat.
  • Micro­soft behält von jedem App-Ver­kauf 30% ein.
  • Die Ein­nah­men wer­den bzw. wür­den auto­ma­tisch in den USA mit 30% ver­steu­ert, außer man hat beim ame­ri­ka­ni­schen Finanz­amt eine US ITIN (Indi­vi­du­al Tax­pay­er Iden­ti­fi­ca­ti­on Num­ber, also eine ame­ri­ka­ni­sche Steu­er­num­mer) bean­tragt und somit von einem Abkom­men zwi­schen den USA und Deutsch­land gebrauch macht, wel­ches einen von der dop­pel­ten Besteue­rung — in den USA und daheim — befreit.
  • Aus­zah­lun­gen bekommt man gene­rell nur, wenn das omi­nö­se W‑8 For­mu­lar an Micro­soft geschickt hat. Die­ses kann man weder faxen noch scan­nen und mai­len — es muss pos­ta­lisch an Micro­soft geschickt wer­den.

Kom­men wir zu den Schrit­ten im Ein­zel­nen. Auch wenn das W‑7 For­mu­lar offen­bar nicht zwin­gend erfo­der­lich ist, und das W‑8 For­mu­lar theo­re­tisch rei­chen müss­te um Aus­zah­lun­gen zu bekom­men, emp­feh­le ich, zuerst eine ITIN (mit Hil­fe des W‑7 For­mu­lars) zu bean­tra­gen und erst dann das W‑8 For­mu­lar an Micro­soft zu schi­cken. Andern­falls ver­liert man 30% der Ein­nah­men durch die ame­ri­ka­ni­schen Steu­ern.

Das W‑7 Formular

Das W‑7 For­mu­lar ist nötig, um eine US ITIN (Indi­vi­du­al Tax­pay­er Iden­ti­fi­ca­ti­on Num­ber) zu bean­tra­gen. Dadurch weiß das ame­ri­ka­ni­sche Finanz­amt, dass auf die­se Num­mer gebuch­te Umsät­ze nicht in den USA zu ver­steu­ern sind, son­dern erst im Hei­mat­land des Ent­wick­lers (so zumin­dest mein Lai­en­ver­ständ­nis).

Das W‑7 For­mu­lar besteht aus drei Doku­men­ten:

Hinweise zum Ausfüllen des W‑7 Formulars

Das W‑7 For­mu­lar umfasst zum Glück nur eine Sei­te und ist ver­gleichs­wei­se leicht aus­zu­fül­len:

Im ers­ten Abschnitt „Rea­son you are sub­mit­ting Form W‑7“ kreuzt man a. und h. (Other) an. Bei h. sind drei wei­te­re Fel­der aus­zu­fül­len:

  • In das Text­feld neben h. trägt man ein: „Excep­ti­on 1(d) – Royal­ty Inco­me“.
  • Bei trea­ty coun­try trägt man ein: „Ger­ma­ny“.
  • Bei trea­ty arti­cle num­ber trägt man ein: „12“. Sie­he auch hier.

Der Abschnitt Name müss­te leicht aus­zu­fül­len sein — eben­so der Abschnitt zur Adres­se.

Bei Birth infor­ma­ti­on ist ledig­lich zu beach­ten, dass im ame­ri­ka­ni­schen ein Datum in der Form MM/DD/YYYY geschrie­ben wird.

Bei Other infor­ma­ti­on habe ich 6b. For­eign tax ID num­ber frei­ge­las­sen. Bei Issued by habe ich ein­ge­tra­gen: „Ger­ma­ny“ und bei Exp. date ist wie­der die ame­ri­ka­ni­sche Schreib­wei­se des Datums zu berück­sich­ti­gen.

Bei 6e Have you pre­vious­ly recei­ved a TIN habe ich ange­kreuzt: „No/Do not know.“

Alle Fel­der bei 6f und 6g habe ich mit „n/a“ aus­ge­füllt.

Nun fehlt nur noch eine Unter­schrift, Datum und wenn man möch­te eine Tele­fon­num­mer. Außer­dem gibt es unten noch ein Feld für eine Unter­schrift eines soge­nann­ten Accep­tan­ce Agents. Was es damit auf sich hat, folgt im nächs­ten Schritt.

Das W‑7 Formular abschicken

Das aus­ge­füll­te W‑7 For­mu­lar ist zusam­men mit der beglau­big­ten Kopie des Rei­se­pas­ses und dem Brief von Micro­soft theo­re­tisch bereit zum Ver­sand. Um sicher zu gehen habe ich trotz­dem noch mal bei der INTEGRA Treu­hand­ge­sell­schaft mbH Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft ange­ru­fen. Die­se ist ein Accep­tan­ce Agent der IRS und damit berech­tigt bzw. in der Lage, W‑7 For­mu­la­re ent­ge­gen­zu­neh­men und die Abwick­lung mit der IRS durch­zu­füh­ren.

Die freund­li­che Dame der INTEGRA teil­te mir mit, dass die beglau­big­te Kopie der Aus­weis­do­ku­men­te oft zurück­ge­wie­sen wird, wenn man die Doku­men­te auf eige­ne Faust an die IRS schickt. Der deut­sche Accep­tan­ce Agent hat den Vor­teil, dass er die Authen­ti­zi­tät der (deut­schen) Aus­weis­do­ku­men­te prü­fen (und gegen­über der IRS bestä­ti­gen) kann.

Da ich nicht mona­te­lang auf eine Absa­ge sei­tens der IRS war­ten möch­te, nur um dann alles noch mal zu machen, habe ich mich dazu ent­schlos­sen, die ITIN über die INTEGRA Treu­hand­ge­sell­schaft mbH Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaft zu bean­tra­gen. Die freund­li­che Dame hat­te mei­ne Doku­men­te bereits vor­be­rei­tet und unser Ter­min hat ins­ge­samt nur ca. 10 Minu­ten gedau­ert.

Die INTEGRA lässt sich die Abwick­lung 65 EUR kos­ten. Nor­ma­ler­wei­se wür­de dies sogar 95 EUR kos­ten — Micro­soft hat aber schein­bar Son­der­kon­di­tio­nen mit der INTEGRA aus­ge­han­delt.

Nach Aus­kunft der Dame von INTEGRA dau­ert die Zutei­lung einer ITIN sei­tens der Ame­ri­ka­ner läp­pi­sche 4 bis 5 Mona­te. Ich wer­de hier wie­der berich­ten, wenn es wei­ter­geht.

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